Unfallbehandlung



Unfallbehandlung der Berufsgenossenschaften
In Deutschland und anderen europäischen Ländern gibt es strukturierte Behandlungvorschriften für die Behandlung von Unfällen, die im Rahmen der Berufsausübung erlitten werden. Diese Vorschriften gelten auch für den direkten Weg von und zur Arbeit sowie für Schulunfälle.

Ärzte, die von den Berufsgenossenschaften zugelassen werden, müssen besondere qualifizierende Massnahmen im Bereich der Unfallchirurgie nachweisen. Ebenfalls gilt es Richtlinien für das Praxispersonal und entsprechende Räumlichkeiten zu erfüllen.

Die Zulassung zur Behandlung von Unfällen (sogenannter H-Arzt) wurde mir von den Berufsgenossenschaften erteilt. Sie können sich somit auch bei Berufs- und Schulunfällen bei uns behandeln lassen.